Schwerbehindert nach dem Schwerbehindertengesetz ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50% nachweisen kann.
Insbesondere Patienten mit mittel bis schwerer Alzheimer-Demenz sind ständig auf Hilfe und Begleitung anderer angewiesen, die Fortbewegung im Straßenverkehr ist erheblich eingeschränkt, die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltung nimmt immer mehr ab. All diese Merkmale werden bei der Beurteilung, ob ein Patient schwerbehindert ist, berücksichtigt.
Wenn ein Schwerbehindertenausweis erteilt wird, können Patient und Angehörige abhängig vom zuerkannten Merkzeichen und Grad der Behinderung verschiedene Vergünstigungen und Erleichterungen in Anspruch nehmen, z.B.:
Weitere Informationen
Beschreibung der Merkzeichen G, aG, B, H, RF
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letzte Änderung 29. August 2016, 14:53 Uhr
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Stand: 21-Feb-2017, 07:22 AM
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