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KÖLN (Biermann) – Für den Bereich medizinischer Behandlungen gibt es zusätzlich zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Patientenverfügung, um selbst zu bestimmen, wie man später medizinisch versorgt werden möchte.
In einer Patientenverfügung gibt der Patient Anweisungen, welche Maßnahmen der Arzt insbesondere bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen ergreifen darf oder unterlassen muss.
Es ist wichtig, die Patientenverfügung sehr genau zu formulieren, also zum Beispiel ausdrücklich anzugeben, in welchen Situationen eine künstliche Beatmung oder Ernährung erwünscht ist oder nicht.
Der behandelnde Arzt muss sich an die Patientenverfügung halten. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn die Verfügung schon vor sehr langer Zeit erstellt wurde oder Zweifel daran bestehen, dass der Demenzkranke zum Zeitpunkt der Erstellung noch einwilligungsfähig war. Eine Patientenverfügung sollte also so früh wie möglich erstellt und dann in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums finden sich weitere Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, außerdem Muster-Formulare und Textbausteine zum Erstellen der Dokumente.
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letzte Änderung 18. Februar 2015, 16:23 Uhr
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Stand: 08-May-2015, 05:17 PM
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